Extra-Geld für Kinder- und Jugend(sozial)arbeit im Jahr 2023
07.02.2024 11:15
Aktionsprogramm „Mittel zur Stärkung der Jugendhilfearbeit in den Kommunen“ macht Umsetzung der Reform des Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe und zusätzliche Projekte des Kinderschutzes im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge möglich.
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge konnte im Jahr 2023 auf der Grundlage des Aktionsprogrammes „Mittel zur Stärkung der Jugendhilfearbeit in den Kommunen“ zusätzliche Mittel in Höhe von 173.076 Euro für die regionale Kinder-, Jugend- und Familienarbeit einsetzen.
Insgesamt acht zusätzliche Projekte von sechs Trägern der freien Jugendhilfe und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe konnten durch die Fördermittel im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen im Landkreis umgesetzt werden. Der Fördersatz betrug 100 Prozent. Zuwendungsfähig waren Personal- und Sachausgaben, aber keine investiven Maßnahmen.
Zuwendung zur Stärkung der Erziehungsberatungsstellen
Die zusätzlichen Mittel aus dem Aktionsprogramm wurden zur Stärkung der vier Erziehungsberatungsstellen (Diakonie Pirna und Dippoldiswalde, AWO Weißeritzkreis e. V., DRK Kreisverband Pirna e. V.) im Landkreis eingesetzt, um die zahlreichen Beratungsbedarfe, die nicht durch die bereits bestehenden Angebote und Leistungen aufgefangen werden konnten, zu decken. Somit konnte mehr Prävention vor Ort ermöglicht werden. Es ging dabei um Angebote zur individuellen Stärkung und Unterstützung von Eltern und jungen Menschen.
Zuwendung zum Aufbau einer Beratungs- und Interventionsstruktur im Landkreis bei sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Mit den Fördermitteln konnte im Landkreis eine Beratungsstruktur bei Fällen sexualisierter Gewalt zur Stärkung des Kinderschutzes aufgebaut werden. Dazu wurde ein strukturelles Netzwerk sowie ein Interventionsteam bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch den Deutschen Kinderschutzbund Kreisverband (KV) SOE e. V. im Landkreis etabliert.
Zuwendung für zusätzliche, förderfähige Projekte des Kinderschutzes sowie für Vorhaben zur Umsetzung der Reform des Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Ziel war es, Zuwendungen für förderfähige Projekte nach § 14 SGB VIII an Träger im Landkreis auszureichen, die insbesondere im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes aktiv sind. Die Projekte sollten Bedarfe decken, die über das bisherige Maß im Rahmen des landkreisfinanzierten Grundangebotes hinausgingen. Dabei war im Sinne des Aktionsprogramms insbesondere die Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes wichtig. Der Träger Deutscher Kinderschutzbund KV SOE e. V. setzte in diesem Zusammenhang ein präventives, theaterpädagogisches Projekt um. Der Träger HANNO e. V. ermöglichte Fachkräften aus den Bereichen der präventiven Kinder- und Jugend(sozial)arbeit im Landkreis mit einem zusätzlichen Projekt eine Weiterbildung im Rahmen des Lebenskompetenz- und Suchtpräventionsprogramms „REBOUND“.
Der Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe setzte zudem ein Projekt mit verschiedenen Maßnahmen für Vorhaben zur Umsetzung der Reform des Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe um. Dabei ging es um die Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes im Allgemeinen sowie von Eltern, Kindern und Jugendlichen, Pflegekindern und Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen im Besonderen.
Um die vielfältigen präventiven Angebote von Polizei sowie den Jugend-, Gesundheits- und Bildungsämtern in den einzelnen Landkreisen des Freistaates Sachsen effektiver zu vernetzen, verfolgt der Freistaat die Landesstrategie „Prävention im Team“ (PiT). Im Sinne eines besseren regionalen Kinder- und Jugendschutzes wurde die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von PiT Sächsische Schweiz-Osterzgebirge durch Herstellung und Verteilung von öffentlichkeitswirksamen Werbeartikeln verstärkt. Zudem wurden zahlreiche Gesprächsformate zum Thema Kinder- und Jugendschutz mit Hilfe der Förderung geplant und umgesetzt.
Im Rahmen von mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien wurde außerdem eine Plakatausstellung im Jugendamt zu Beteiligungsformaten von Kindern und Jugendlichen (48-Stunden-Aktion im Jahr 2023) vorbereitet.
Zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, sowie von Eltern konnten zahlreiche, weitere Maßnahmen realisiert werden:
Erstellung und Ausreichung von Kontaktkarten für Pflegekinder,
Anschaffung von pädagogischem Arbeitsmaterial für den Pflegekinderdienst zur Umsetzung des im Jahr 2023 erstellten Schutzkonzeptes,
Ausreichung von Broschüren für (Pflege-)Eltern,
Ausreichung von Fachbüchern für Eltern zur Stärkung ihrer Kinder und Jugendlichen im Rahmen von niederschwelliger Elternarbeit,
Organisation eines Fachtages "Elternarbeit im Bereich Hilfen zur Erziehung und PKD",
Organisation eines Fachtages "Emotionale Vernachlässigung von Kindern",
Druck von Schülerkalendern 2024 für Kinder und Jugendliche im Landkreis zu den Themen Cybergrooming, Regeln für die digitale Welt, „Party?... aber sicher!“, „Hilfe-Nummern“,
Ausreichung von Mutmacher-Kalendern 2024 für Kinder und Jugendliche, insbesondere für Pflegekinder und Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen,
Ausreichung eines interaktiven, methodischen Angebotes zur Lebenskompetenzförderung „Spiel Glücksrauschen“ an die Träger der freien Jugendhilfe zur weiteren Nutzung mit der Zielgruppe.
Der Landkreis muss nach Eingang aller Verwendungsnachweise der einzelnen Zuwendungsempfänger nunmehr bis spätestens 31. Dezember 2024 alle Einzelnachweise prüfen und dem Kommunalen Sozialverband Sachsen als Bewilligungsbehörde einen vollständigen Verwendungsnachweis vorlegen.
Seit 10. Juni 2021 wird die Reform des Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt. Weitere Informationen dazu:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/neues-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-162860
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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