Mit KI auf dem Weg zum Robo-Richter?

Das deutsche Justizsystem ist zunehmend überlastet. Allein im vergangenen Jahr blieben nach Angaben des Deutschen Richterbundes bundesweit mehr als 900.000 Verfahren offen. KI könnte hier für eine deutliche Entlastung sorgen.



Liste der Einsatzmöglichkeiten ist lang



Chat-Bots könnten Privatpersonen automatisiert Informationen für die juristische Selbsthilfe anbieten. In Anwaltskanzleien könnten KI-gestützte Tools bei der Recherche von Gesetzestexten helfen oder bei der Vorhersage von Urteilen unterstützen und Schriftsätze erstellen.



Whitepaper zu KI in der Justiz



Ebenso könnte künstliche Intelligenz Richter bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Selbst die Entwicklung eines Roboterrichters, der automatisierte Urteile fällt, ist vorstellbar. Hierzulande wäre dies aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfassungsrechtlich nicht möglich.



Welche neuen Optionen der KI-Einsatz in der Justiz eröffnet, hat die beim Bundesministerium für Bildung und Forschung und acatech angesiedelte Plattform Lernende Systeme in einem aktuellen Whitepaper untersucht. In dem Report „Künstliche Intelligenz und Recht – Auf dem Weg zum Robo-Richter?“ beschreiben die Autoren, welche Möglichkeiten KI in der Justiz für folgende Bereiche bietet:




1. Privatpersonen



2. Kanzleien und Anwälte



3. Gerichte und Richter



Potenzielle Einsatzgebiete von KI im Rechtswesen.
Plattform Lernende Systeme



1. KI für Privatpersonen



Juristische Selbsthilfe per Google und anderen Suchmaschinen gehört heute für viele Privatpersonen bereits zum Alltag. Einen Schritt weiter gehen Expertensysteme, die sich auf Datenbanken mit juristischen Fachinformationen stützen.



Kombiniert mit KI-basierten Chatbots könnten diese Systeme, die es bereits seit den späten 1960er Jahren gibt, einen großen Schritt in Richtung qualitativ hochwertiger Selbsthilfe machen. KI-Gestützt können die Systeme (natürlichsprachliche) Fragen der Nutzer verarbeiten, daraus relevante Informationen extrahieren und sinnvolle Antworten und Empfehlungen geben.



Beispielsweise können Chatbots Formulare, Dokumente oder Nachrichten bereitstellen, um gegenüber großen Firmen Rechte einzufordern – etwa, wenn es um Fluggastrechte geht. Erste KI-basierte juristische Chatbots gibt es bereits seit einigen Jahren. Sie finden als Kommunikationsmittel gegenüber Mandantinnen und Mandanten bereits praktische Verwendung.



Angesichts der rasanten Entwicklung der LLMs dürften diese Tools bald nicht nur Formulare nach vorgegebenem Schema, sondern auch Dokumente, wie etwa E-Mails oder Briefe, passend zum individuellen Rechtsfall erstellen können. Als Automated-legal-document-assembly-Anwendung für Anwaltskanzleien könnten Sprach-KI-Systeme dann auch in der juristischen Selbsthilfe zum Einsatz kommen, indem einfache Rechtsdokumente für die Nutzerinnen und Nutzer nach Abfrage eines Falles angelegt werden können.



2. KI in Kanzleien



In Kanzleien könnte GenAI Routinearbeiten übernehmen. Zum Beispiel:




die Korrespondenz übernehmen,



Anträge bei Gericht stellen,



Schriftsätze verfassen oder



Verträge aufsetzen.




Ebenso könnten KI-Tools bei der Dokumentenzusammenstellung unterstützen. Oder relevante Informationen aus einer Vielzahl von Dokumenten extrahieren, wie sie etwa bei Unternehmenszusammenschlüssen zu sichten sind.



Vorstellbar ist auch, dass die KI vor einem Prozess eine Vorhersage über dessen wahrscheinlichen Ausgang trifft. Dazu wertet das KI-System historische Urteile ähnlicher Fälle aus. Auf Basis der erkannten Muster können die zugrundeliegenden Fakten in Kombination mit den Urteilen der jeweiligen Richter Vorhersagen über den Ausgang eines Prozesses ermöglichen. Auf diese Weise könnten die Kanzleien ihre Ressourcen effizienter auf erfolgversprechende Fälle ausrichten.


Whitepaper „Künstliche Intelligenz und Recht – Auf dem Weg zum Robo-Richter?“
Plattform Lernende Systeme



Dass das keine graue Theorie mehr ist, zeigen erste praktische Beispiele. So bietet das Startup Harvey AI eine Software an, die Kanzleien bei der Vertragsanalyse, der Due-Diligence-Prüfung, bei Rechtsstreitigkeiten und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften unterstützt. Harvey AI basiert auf einer Version der GPT-KI von OpenAI, die auch das Kernsystem von ChatGPT ist. Trainiert wurde die KI mit allgemeinen juristischen Daten (einschließlich Rechtsprechung und Referenzmaterialien).



Geht es um Patente, so offeriert die österreichische ABP Patent Network GmbH mit dem PatentButler.AI eine Lösung, um Patente zu durchsuchen. Entwickelt wurde das Patentmanagement-Tool in Zusammenarbeit mit IBM auf Basis der KI-Plattform watsonx.



In Bezug auf die Vorhersage von Urteilen gab es bereits vor einigen Jahren einen interessanten Wettbewerb. Dazu trat die Software CaseCruncher Alpha gegen Wirtschaftsanwälte  angesehener Londoner Kanzleien an. CaseCruncher Alpha prognostizierte den Ausgang von Rechtsstreitigkeiten über Versicherungsansprüche vor einem Ombudsmann mit einer Trefferquote von 86,6 Prozent . Damit übertraf das System die durchschnittliche Trefferquote der am Wettbewerb teilnehmenden Anwälte um fast ein Viertel.



3. KI bei Gericht



Der dritte Bereich, wo KI in Rechtswesen unterstützen könnte, ist bei Gericht. Allerdings sind KI-Systeme, die bei Justizbehörden eingesetzt werden, gemäß dem EU-AI-Act als Hochrisiko-Anwendungen zu klassifizieren. Konkret beschreibt die Verordnung, diese wie folgt: „KI-Systeme, die dazu bestimmt sind, von einer Justizbehörde oder in deren Auftrag eingesetzt zu werden, um eine Justizbehörde bei der Erforschung und Auslegung von Tatsachen und Gesetzen sowie bei der Anwendung des Rechts auf einen konkreten Sachverhalt zu unterstützen, oder die in ähnlicher Weise bei der alternativen Streitbeilegung eingesetzt werden.“  



Um Ermittlungsbehörden und Gerichte zu unterstützen, könnte KI auch für die intelligente Auswertung von Beweismitteln genutzt werden (inklusive Bild-, Video- und Audiomaterial). Ebenso könnte die KI bei Verfahren mit einer überschaubaren Anzahl an relevanten Variablen, aber hohen Fallzahlen eingesetzt werden.



Dieser Einsatz bei Massenverfahren geschieht auch hierzulande bereits. So nutzt etwa, wie berichtet, das Oberlandesgericht Stuttgart, mit OLGA ein KI-Tool, um die zahlreichen Verfahren im Zusammenhang mit dem Dieselskandal zu bewältigen.



Und in Frankfurt unterstützt die KI-Lösung FRAUKE, der “Frankfurter Urteils-Konfigurator Elektronisch“, die Richter bei Verfahren im Zusammenhang mit den Fluggastrechten. Dazu kann FRAUKE Schriftsätze analysieren, Metadaten auslesen und unter Verwendung von Textbausteinen den Richterinnen und Richtern bei der Erstellung eines Urteilsentwurfs zuarbeiten. Allerdings legt man in Frankfurt Wert darauf, dass FRAUKE kein Urteilsroboter sein soll, sondern vielmehr eine Richterassistenz.



Ein solcher Urteilsroboter oder Roboterrichter wären die ultimative Form der KI-Nutzung in der Justiz. Sie könnten die Gerichte bei einfachen Fällen entlasten, sodass sich die Richter auf komplexere Fälle konzentrieren können. Zudem hätten die beteiligten Parteien deutlich schneller Klarheit in ihrer Rechtsangelegenheit.



Allerdings ist die Vorstellung eines Robo-Richters eine zweischneidige Angelegenheit. Dafür spricht etwa der Gedanke, dass die Hürden für die Bürger sinken, mit einer Streitsache vor Gericht zu gehen. Dagegen, dass der Einsatz einer KI zur abschließenden Urteilsfindung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Aus Art. 92 GG leitet sich ab, dass die Rechtsprechung immer von einer natürlichen Person auszuüben ist.  Zudem schließt Art. 22 DSGVO aus, dass Betroffene automatisierten Entscheidungen unterworfen sind.


Aufbau und Nutzung einer Strafzumessungsdatenbank.
Plattform Lernende Systeme



Während die Gefahr eines Robo-Richters wohl vorläufig vom Tisch ist, dürfte der mit Hilfe von KI automatisierte Gerichtssaal durchaus Realität werden.  So forscht etwa die Universität Köln im Rahmen des Projekts “e-court” e-court am elektronischen (Straf-)Gerichtssaal der Zukunft. Die Vision: Auf Basis von audiovisuellen Dokumentationen könnten mithilfe von Sprach-KI Transkriptionen von Verhandlungen angefertigt und dadurch die bislang manuell erstellten Gerichtsprotokolle automatisiert werden.



Eine andere Idee ist der Aufbau von Strafzumessungsdatenbanken. So werden derzeit Systeme erforscht, in denen anhand der jeweiligen Parameter eines Falles vergleichbare Strafzumessungen erfragt werden können. Auf diese Weise könnte ein Richter  Diebstahlverfahren nach Kriterien wie dem Wert der gestohlenen Sache, einem vorliegenden oder ausbleibendem Geständnis und gegebenenfalls vorhandenen Vorstrafen filtern –  und anschließend Urteile anderer Gerichte als Vergleich zur Strafzumessung heranziehen.



Mit KI zur Predictive Justice



Darauf aufbauend gehen Predictive-Justice-Systeme, die Rückfallwahrscheinlichkeiten errechnen. Sie unterstützen Richter bei Entscheidungen zu vorzeitigen Haftentlassungen, zur Anordnung der Untersuchungshaft sowie zur Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung.



Dahinter stehen KI-Methoden, mit denen – basierend auf der statistischen Auswertung von sich wiederholenden Mustern in Datensätzen – wahrscheinlichkeitsbasierte Vorhersagen über die Zukunft getroffen werden können. Predictive-Justice-Tools stützen sich auf große Datensätze in Form von Gerichtsurteilen oder Strafakten der Vergangenheit und können auf dieser Basis Risikobewertungen, etwa zu Rückfallwahrscheinlichkeiten, und Strafempfehlungen geben.



Mit COMPAS wird ein entsprechendes vorhersagebasiertes KI-System beispielsweise bereits in den US-Bundesstaaten New York, Wisconsin, California und Florida eingesetzt. Allerdings ist der Einsatz aufgrund von Black-Box-Problemen und Bias-Anfälligkeiten nicht unumstritten. So ergaben Studien, dass die COMPAS-Algorithmen beispielsweise schwarzen Angeklagten grundsätzlich ein höheres Risiko attestieren, erneut straffällig zu werden.



Interessierte finden das ausführliche Whitepaper hier zum Download.

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