Die wesentlichen Kreistagsbeschlüsse vom 02.12.2024
02.12.2024 21:00
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 2. Dezember 2024, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.
Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
Zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Mann und Frau bestellt der Kreistag eine/n hauptamtliche/n Gleichstellungsbeauftragte/n gemäß § 14 Absatz 3 der Hauptsatzung des Landkreises vom 11. April 2017.
Der Kreistag berief Frau Saskia Joos zur neuen Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten mit Wirkung zum 1. Januar 2025 bis längstens 31. Dezember 2029.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat Mitwirkungs- und Initiativrecht bei allen Vorhaben, Programmen und Maßnahmen des Landkreises, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben.
Bestellung einer hauptamtlichen Beauftragten für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderung
Nach § 14 Absatz 3 der Hauptsatzung des Landkreises vom 11. April 2017 bestellt der Kreistag eine/n Beauftragte/n für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderung.
Der Kreistag bestellte Frau Lydia Schmid als Behindertenbeauftragte des Landkreises mit Wirkung zum 1. Januar 2025 bis längstens 31. Dezember 2029. Sie übte diese Funktion bereits in der letzten Wahlperiode aus und wurde somit in ihrem Amt bestätigt.
Die Beauftragte wahrt die Belange der im Landkreis lebenden Menschen mit Behinderungen und setzt sich für die schrittweise Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft ein.
Sie steht für Menschen mit Behinderungen als Ansprechpartnerin zur Verfügung und bietet nach vorheriger Terminvereinbarung Sprechstunden an.
Beschlussfassung über das Verfahren der Bestellung zum hauptamtlichen Beauftragten für Integration und Migration bzw. Integration und Teilhabe
In der Sitzung des Kreisausschusses am 18. November 2024 brachten dessen Mitglieder einen fraktionsübergreifenden Antrag ein, das gegenwärtige Besetzungsverfahren zum hauptamtlichen Beauftragten für Integration und Migration bzw. Integration und Teilhabe zu beenden. Unter einer durch die Fraktionen avisierten Änderung der Hauptsatzung im Frühjahr 2025 soll die Stelle neu ausgeschrieben werden. Dieser Antrag wurde einstimmig von den Mitgliedern angenommen.
Eine Bestätigung der verwaltungsinternen Vorauswahl soll in der Sitzung des Ältestenrates am 7. Mai 2025 erfolgen. In der Sitzung des Kreisausschusses am 2. Juni 2025 erhalten die bestätigten Bewerber die Möglichkeit sich vorzustellen.
Der Kreisausschuss wird ermächtigt, in dem neuen Verfahren eine Vorauswahl zu treffen und dem Kreistag geeignete Kandidaten vorzuschlagen.
In der Sitzung des Kreistages am 23. Juni 2025 erfolgt die Wahl beziehungsweise die Bestellung einer/s Beauftragten für Integration und Migration bzw. Integration und Teilhabe.
Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung mehrheitlich das Verfahren für die Besetzung der Stelle des Beauftragten für Integration und Migration bzw. Integration und Teilhabe aufzuheben und im Zusammenhang mit der avisierten Änderung der Hauptsatzung im März 2025 erneut auszuschreiben.
Informationsvorlage der Eckwerte zur Haushaltssatzung
Die Verwaltung erarbeitete einen Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026, welcher in der Kreisausschusssitzung vorgestellt wurde. Am 11. November 2024 ist zum Doppelhaushaltsentwurf ein Änderungsantrag seitens der CDU-Fraktion zur Aufstellung eines einjährigen Haushaltsplanes für 2025 eingegangen, da nur für das Haushaltsjahr 2025 ein Haushaltsausgleich nachgewiesen werden kann. In der Sitzung des Kreisausschusses am 18. November 2024 wurde der Antrag eingebracht und durch die Mitglieder des Kreisausschusses angenommen.
Der Kreistag nahm daher die Eckwerte der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan des Landkreises für das Jahr 2025 durch die Informationen der Landkreisverwaltung zur Kenntnis.
Der Ergebnishaushalt 2025 weißt gegenwärtig ein negatives Ergebnis von etwa -21,1 Millionen Euro aus, welches durch Verrechnung mit dem Basiskapital in Höhe von etwa 3,9 Millionen Euro und einer Fehlbetragsabdeckung aus der Rücklage in Höhe von etwa 17,2 Millionen Euro gedeckt werden kann. Im Jahr 2025 kann ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt erreicht werden.
Der Finanzhaushalt 2025 weißt gegenwärtig eine Veränderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von etwa -13,0 Millionen Euro aus, der aus Liquidität bzw. Kassenkredit gedeckt werden muss.
Die Eckwerte berücksichtigen eine Erhöhung des Kreisumlagesatzes um 2,5 % auf einen Kreisumlagesatz in Höhe von 37,41 % im Jahr 2025 und mittelfristig bis 2028. Ein Prozent der Kreisumlage entspricht dabei im Jahr 2025 3,5 Millionen Euro.
Eigenmittel für Investitionen können auf Grund der Reduzierung der investiven Schlüsselzuweisung im Sächsischen Finanzausgleich nur unter Aufnahme von Krediten finanziert werden.
Alle weiteren Ausführungen zum Entwurf erfolgten im Rahmen einer Präsentation.
Klimaanlage für Aula des BSZ „Friedrich Siemens“ Pirna
Im Oktober 2024 hat der Kreistag die Aufnahme der Maßnahme „Errichtung einer Photovoltaik-Anlage am Beruflichen Schulzentrum ‚Friedrich Siemens‘ Pirna“ zur Deckung des Eigenverbrauchs beschlossen. In den Sommermonaten ist jedoch mit einer über dem Eigenverbrauch liegenden Stromerzeugung zu rechnen. Dem gegenüber kommt es bei starker Sonneneinstrahlung zu einer erheblichen Aufheizung der im Dachgeschoss des BSZ gelegenen Aula mit im Sommer regelmäßigen Temperaturen von 30 °C. Aus diesem Grund soll auf dem Dach bis August 2025 eine Klimaanlage errichtet werden. Diese soll vor allem mit überschüssigem, von der PV-Anlage erzeugtem und daher kostenfrei zur Verfügung stehenden Strom betrieben werden.
Der Kreistag beschloss mehrheitlich die Aufnahme der Maßnahme „Errichtung einer Klimaanlage für die Aula am Beruflichen Schulzentrum ‚Friedrich Siemens‘ Pirna“ in das Investitionsprogramm 2024 sowie die Bewilligung von außerplanmäßigen investiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024 in Höhe der Kosten für die Errichtung der Klimaanlage, welche mit 345.000 Euro geschätzt werden.
Erforderliche, überplanmäßige Auszahlungen für das laufende Kalenderjahr
Erforderliche Auszahlungen, die im laufenden Kalenderjahr zu leisten sind, liegen im Bereich des Jugendamts in Bezug auf unbegleitete minderjährige Ausländer und im Bereich des Bevölkerungsschutzes bezüglich des Rettungsdienstes.
Gemäß § 89d Abs. 1 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) sind die Kosten der Unterbringung und Versorgung der jungen Menschen, die der örtliche Träger der Jugendhilfe aufwendet, durch das Landesjugendamt, zu erstatten. Der Landkreis rechnet regelmäßig und zeitnah die Kosten gegenüber dem Landesjugendamt ab. Durch die Haushaltssituation des Landes erfolgt die Erstattung für 2024 zögerlich und nicht in dem prognostizierten Umfang. Demnach entsteht zum Jahresende im Finanzhaushalt ein Defizit in Höhe von voraussichtlich knapp 2,0 Millionen Euro. Daher beschloss der Kreistag für das Haushaltsjahr 2024 einstimmig im Budget des Jugendamts unabweisbare überplanmäßige Auszahlungen in der Höhe des Defizits.
Im Januar 2024 beschloss der Kreistag überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen. Als Deckungsquelle wurden in gleicher Höhe Erträge/Einzahlungen aus Gebührenentgelten angegeben. Jedoch konnte im Jahr 2024 der Planansatz für Erträge/Einzahlungen nicht erreicht werden, weshalb der Beschluss aufzuheben ist. Der derzeitige Finanzmittelbedarf errechnet sich aus Minderein- und Mehrauszahlungen. Die Hochrechnung der Einzahlungen hat zum 31. Dezember 2024 insgesamt etwa 38,0 Millionen Euro ergeben und die Auszahlungen werden laut Analyse von Ende September zum Jahresende voraussichtlich etwa 48,5 Millionen Euro betragen. Der sich daraus ergebenden Finanzierungsmittelbedarf von etwa 10,5 Millionen Euro wurde vom Kreistag einstimmig beschlossen.
Die höheren Aufwendungen konnten erst in der Gebührenkalkulation für 2025 berücksichtigt werden - also im Ergebnis der Kostenverhandlungen, welche dieses Jahr stattgefunden haben. Damit werden diese Mehraufwendungen/-auszahlungen über die Gebühren und Entgelte erst 2025 refinanziert.
Fortschreibung der Gebührensatzung Rettungsdienst
In seiner Sitzung hat der Kreistag einstimmig die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis beschlossen. Hierbei handelt es sich um die jährliche Fortschreibung der angepassten Preisentwicklung bei Rettungswagen-, Krankentransport- und Notarzteinsätzen.
Zur Grundlage der Gebührenkalkulation wurden neben den Erreichungszielen der Bereichsplanung auch die Kosten-Leistungs-Rechnung der Leistungserbringer herangezogen. Dies ins Verhältnis gesetzt zu den angenommenen Einsatzzahlen ergibt die Kosten je Einsatz und Rettungsmittel.
Das Verfahren wurde federführend von den Krankenkassen und Versicherungsverbänden begleitet. Die Krankenkassen haben im Ergebnis der Verhandlungen ein Ausgabenbudget für 2025 in Höhe von rund 57,4 Millionen Euro bestätigt.
In der Kalkulation wurde ein im Haushaltsjahr 2024 zu erwartender Überschuss in Höhe von rund 272.400 Euro berücksichtigt, welcher zu entsprechenden Mindererträgen/-einzahlungen im kommenden Jahr führt. Die von den Kostenträgern bestätigten Kosten und erwartenden Einsatzzahlen sind verbindliche Grundlage für die Gebührenkalkulation.
Die Betriebskostenerstattung an die sechs Leistungserbringer im Landkreis ist vertraglich vereinbart und beinhaltet eine Erhöhung infolge der Ausschreibungsergebnisse von rund 11,0 Millionen Euro.
Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Gebühren unter Berücksichtigung der bestehenden Leistungskataloge regelmäßig von den gesetzlichen Sozialversicherungen getragen. Nur in Ausnahmefällen tragen die Nutzer des Rettungsdienstes die Gebühren selbst. Bei privat versicherten Patienten richtet sich die Erstattung nach den entsprechenden Versicherungsverträgen.
Aktueller Zustandsbericht zu Kreisstraßen
Der Kreistag nahm für die Kreisstraßen, abgesehen der Ortsdurchfahrten von Pirna und Freital, den Zustandsbericht vom Amtsleiter des Straßenbauamts zur Kenntnis. Bei den Staats- und Bundesstraßen hat der Landkreis die Unterhaltungslast, die vor allem durch saisonale Leistungen wie Mäharbeiten, Schlaglochflick und Winterdienst sowie kleine Instandsetzungsarbeiten geprägt ist.
Im Doppelhaushalt 2023/2024 stand dem Straßenbauamt ein Budget von insgesamt knapp 10,4 Millionen Euro für Investitionen einschließlich Planung, Grunderwerb, Fahrzeuge und Geräte und jeweils 2,0 Millionen Euro für Instandsetzungen zur Verfügung. Darüber hinaus wurden knapp 5,5 Millionen Euro für Maßnahmen zur Schadensbeseitigungen aus dem Starkregenereignis 2021 bereitgestellt, welche als Ergebnis der durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bestätigten Schadenshöhe resultieren und von der angemeldeten Höhe an Schäden abweichen.
Weiteres Vorgehen zur Übernahme der Liegenschaften der Straßenmeistereien
Im Zuge der Kreisgebiets- und Funktionalreform hat der Kreistag im Jahr 2008 die Verantwortung für die Bau- und Unterhaltungslast ausgewählter Kreis-, Bundes- und Staatsstraßen übernommen. Der Freistaat Sachsen gewährte hierfür einen Mehrbelastungsausgleich für Raumkosten, wahlweise durch die unentgeltliche Bereitstellung von Räumlichkeiten und Grundstücken oder durch deren Übereignung.
Der Landkreis nahm Verhandlungen mit dem Freistaat Sachsen auf. Ziel war die Übernahme der entsprechenden Liegenschaften sowie die Einigung auf eine Ablösesumme für rückständigen Bauunterhalt.
Im November 2023 wurde ein finaler Ablösebetrag von rund 10,0 Millionen Euro vertraglich vereinbart. Der zugehörige Notartermin ist für den laufenden Dezember vorgesehen. Die Auszahlung des Betrags erfolgt in zwei Teilbeträgen: 3,3 Millionen Euro bis Ende 2024 und 6,7 Millionen Euro bis spätestens 31. Dezember 2025.
Sitzungstermine des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für das Kalenderjahr 2025 beschlossen
Die Kreistagssitzungen finden im Jahr 2025 an folgenden Tagen, jeweils 17:00 Uhr statt:
10. März 2025
23. Juni 2025
22. September 2025
24. November 2025
Der Kreistag stimmte den Sitzungsterminen einstimmig zu.
Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.
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