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Interessenten für das Amt des ehrenamtlichen Richters gesucht

10.01.2025 11:00








Zum Ende des dritten Quartals 2025 läuft die Amtszeit der 2020 berufenen ehrenamtlichen Richter in der sächsischen Sozialgerichtsbarkeit aus. Jetzt ist eine neue Vorschlagsliste beim Sächsischen Landessozialsozialgericht in Chemnitz einzureichen. Ehrenamtliche Richter tragen dazu bei, die Beteiligung des Volkes an der Rechtsprechung zu sichern, indem sie Ihre Lebenserfahrung und Kenntnisse in den Prozess der Urteilsfindung einbringen.
Folgende Voraussetzungen sind für die Ausübung des Ehrenamtes zu erfüllen:
-    sie müssen das dreißigste Lebensjahr vollendet haben,
-    sie sollen mindestens fünf Jahre ehrenamtliche Richter beim Sozialgericht gewesen sein,
-    sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Ausgeschlossen vom Amt des ehrenamtlichen Richters ist, wer
1.    infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteil worden ist,
2.    wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
3.    das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag nicht besitzt.
Interessenten für dieses Ehrenamt melden sich beim Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Büro Landrat, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, E-Mail: BueroLR@landratsamt-pirna.de. Dort erhalten sie die erforderlichen Formulare, mit denen sie sich bis zum 10.03.2025 für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben können.

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