Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl im Februar 2025 im Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eingereicht
21.01.2025 11:00
Bis zum Ende der Einreichungsfrist für Kreiswahlvorschläge zur am 23. Februar 2025 stattfindenden Bundestagswahl wurden im Wahlkreis 157, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, beim Kreiswahlleiter acht Kreiswahlvorschläge eingereicht. Die Frist endete am 20. Januar 2025 um 18:00 Uhr.
Die bereits im Bundestag vertretenen Parteien SPD, CDU, GRÜNE, FDP, AfD und Die Linke haben jeweils einen Kreiswahlvorschlag eingereicht. Kreiswahlvorschläge wurden auch von den bundesweit mindestens in einem Landtag vertretenen Parteien FREIE WÄHLER und BÜNDNIS DEUTSCHLAND eingereicht.
Andere Kreiswahlvorschläge, die mindestens 200 Unterstützungsunterschriften benötigt hätten, wurden nicht eingereicht.
Kreiswahlvorschläge enthalten jeweils einen Bewerber, der von den Parteien für die Wahl im Wahlkreis vorgeschlagen wird und aus denen – soweit sie zur Wahl zugelassen werden – die Wähler mit ihrer Erststimme den Wahlkreisbewerber wählen.
Für eine Zulassung müssen die Kreiswahlvorschläge die bundeswahlrechtlichen Vorschriften erfüllen.
Über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl 2025 wird der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Januar 2025, 13:30 Uhr im Landratsamt in Pirna, Schloßhof 2/4, Raum EF 2.17 (Kreistagssaal) entscheiden.
Am selben Tag entscheidet der Landeswahlausschuss in Kamenz über die Zulassung der eingereichten Landeslisten der Parteien, die für die Zweitstimme zur Bundestagswahl maßgebend sind.
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