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Hinweisaufkleber „Pirnaer Anzeiger – JA“ für Briefkästen – Sperrvermerk gilt seit Jahresbeginn auch für das Amtsblatt

Ab sofort sind die Hinweisaufkleber „Pirnaer Anzeiger – JA“ für Briefkästen erhältlich, damit das Amtsblatt der Stadt Pirna auch in Haushalte zugestellt werden kann, die mit einem Sperrvermerk wie „Keine Werbung einwerfen“ versehen sind.
Die Aufkleber können kostenlos im Bürgerbüro des Rathauses Pirna, in den Stadtteilbüros Copitz und Sonnenstein sowie in der Gemeindeverwaltung Dohma und in den Ortschaftsbüros Graupa und Birkwitz-Pratzschwitz abgeholt werden.Die Stadtverwaltung Pirna betont, dass die Deutsche Post AG trotz des Hinweisschildes gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, den Pirnaer Anzeiger zuzustellen.Wer trotz Werbeverbotsvermerk nicht auf das Amtsblatt der Stadt Pirna verzichten möchte, kann sich ein Exemplar entweder im Bürgerbüro des Rathauses Pirna, in den Stadtteilbüros Copitz und Sonnenstein oder in der Gemeindeverwaltung Dohma abholen oder als PDF-Datei auf der städtischen Internetseite www.pirna.de/amtsblatt herunterladen.Das Amtsblatt erscheint in der Regel alle 14 Tage mittwochs.

Fakten

  • Die Hinweisaufkleber 'Pirnaer Anzeiger – JA' für Briefkästen sind ab sofort erhältlich.
  • Der Sperrvermerk gilt seit Jahresbeginn auch für das Amtsblatt der Stadt Pirna.
  • Das Amtsblatt kann kostenlos im Bürgerbüro des Rathauses Pirna, in den Stadtteilbüros Copitz und Sonnenstein sowie in der Gemeindeverwaltung Dohma und in den Ortschaftsbüros Graupa und Birkwitz-Pratzschwitz abgeholt werden.
  • Die Deutsche Post AG ist trotz des Hinweisschildes gesetzlich nicht dazu verpflichtet, den Pirnaer Anzeiger zuzustellen.
  • Wer trotz Werbeverbotsvermerk nicht auf das Amtsblatt der Stadt Pirna verzichten möchte, kann sich ein Exemplar entweder im Bürgerbüro des Rathauses Pirna, in den Stadtteilbüros Copitz und Sonnenstein oder in der Gemeindeverwaltung Dohma abholen.
  • Das Amtsblatt ist auch als PDF-Datei auf der städtischen Internetseite www.pirna.de/amtsblatt herunterladbar.
  • Das Amtsblatt erscheint in der Regel alle 14 Tage mittwochs.

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