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Eichenprozessionsspinner: Gesundheitliche Risiken ernst nehmen – Zuständigkeiten kennen – Gefahren vorbeugen

Mit dem beginnenden Blattaustrieb der einheimischen Eichen schlüpfen auch die Raupen des Eichenprozessionsspinners. Die feinen Brennhaare der Raupen stellen eine erhebliche gesundheitliche Gefahr für Menschen und Tiere dar und können allergische Reaktionen, Hautreizungen sowie Atemwegsbeschwerden hervorrufen.
Gefährdung und Lebensweise
Der Eichenprozessionsspinner ist ein wärmeliebender Schmetterling, dessen Raupen sich ausschließlich an Eichen ansiedeln. Die Tiere durchlaufen mehrere Larvenstadien, wobei insbesondere ab dem dritten Stadium die gefährlichen Brennhaare ausgebildet werden. Nester befinden sich meist am Stamm oder in Astgabelungen. Die nachtaktiven Tiere wandern als Prozession vom Nest in die Baumkrone und fressen dort die Blätter. Tagsüber verbleiben sie in ihren Nestern.
Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner
Grundstückseigentümer befallener Bäume sind verpflichtet, von ihren Grundstücken ausgehende Gesundheitsgefahren, wie durch den Eichenprozessionsspinner, zu beseitigen. Dies gilt insbesondere bei räumlicher Nähe zu Wohnbebauung oder Flächen, die dem Aufenthalt von Menschen dienen (z. B. Spielplätze, Schulhöfe, Wege).
Zur Identifikation des Eichenprozessionsspinners, seiner Larvenstadien sowie für Empfehlungen zur Gefahrenabwehr steht das Gesundheitsamt als fachliche Ansprechstelle zur Verfügung, insbesondere bei konkreter Gesundheitsgefährdung.
Wichtiger Hinweis: Die Entfernung von Nestern sollte ausschließlich durch spezialisierte Fachfirmen erfolgen. Selbstversuche sind aus gesundheitlichen Gründen dringend zu unterlassen.
Zuständig für ordnungsrechtliche Anordnungen ist die Ortspolizeibehörde gemäß § 6 Abs. 1 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes.
Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge             
Gesundheitsamt, Referat Hygiene                                     
Schloßhof 2/4                                                                      
01796 Pirna                                                                        
Telefon: 03501 515-2317
E-Mail: gesundheit@landratsamt-pirna.de
Stadt- und Gemeindeverwaltungen als Ortspolizeibehörden siehe www.landratsamt-pirna.de/staedte-gemeinden.html

Fakten

  • Der Eichenprozessionsspinner schlüpft mit dem beginnenden Blattaustrieb der einheimischen Eichen.
  • Die feinen Brennhaare der Raupen stellen eine erhebliche gesundheitliche Gefahr für Menschen und Tiere dar.
  • Ausgelöste allergische Reaktionen, Hautreizungen sowie Atemwegsbeschwerden sind möglich.
  • Der Eichenprozessionsspinner ist ein wärmeliebender Schmetterling, dessen Raupen sich ausschließlich an Eichen ansiedeln.
  • Die Tiere durchlaufen mehrere Larvenstadien, wobei insbesondere ab dem dritten Stadium die gefährlichen Brennhaare ausgebildet werden.
  • Nester befinden sich meist am Stamm oder in Astgabelungen und werden zur Nachtaktivität zum Fressen von Blättern genutzt.
  • Grundstückseigentümer befallener Bäume sind verpflichtet, von ihren Grundstücken ausgehende Gesundheitsgefahren zu beseitigen.
  • Durch den Eichenprozessionsspinner entstehende Gesundheitsgefahren müssen besonders bei räumlicher Nähe zu Wohnbebauung oder Flächen abgebaut werden, die dem Aufenthalt von Menschen dienen.
  • Betroffene können sich an das Gesundheitsamt wenden für Empfehlungen zur Gefahrenabwehr und zur Identifikation des Eichenprozessionsspinners sowie seiner Larvenstadien.
  • Ausgesuchte Nest entfernen sollte ausschließlich durch spezialisierte Fachfirmen erfolgen, da Selbstversuche aus gesundheitlichen Gründen dringend zu unterlassen sind.
  • Die Ortspolizeibehörde ist zuständig für ordnungsrechtliche Anordnungen gemäß § 6 Abs. 1 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes.
  • Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und das Gesundheitsamt, Referat Hygiene Schloßhof 2/4 in Pirna sind Ansprechstellen.
  • Die Telefonnummer des Gesundheitsamtes ist 03501 515-2317 und die E-Mail-Adresse gesundheit@landratsamt-pirna.de.
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