Anwohnertiefgaragen
Antrag Stadtrat Alexander Reissl (CSU-Fraktion) vom 24.7.2020
Anwohnertiefgaragen
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie die Errichtung weiterer stadtweiter Anwohnertiefgaragen.
Der Antrag wurde in der Beschlussvorlage Nr. 20-26/V 16877 Sammelbeschluss 2025 zu offenen Stadtratsangelegenheiten behandelt, aber bleibt aufgegriffen (siehe Beschluss 2.,
).
https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/9092360
Ihr Einverständnis vorausgesetzt teilen wir Ihnen zu Ihrem Antrag vom 24.7.2020 Folgendes mit:
Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion zur Errichtung weiterer Anwohnertiefgaragen greift ein wichtiges Anliegen vieler Bürger*innen auf: die angespannte Parksituation in zahlreichen Stadtquartieren. Allerdings ist festzuhalten, dass die Intention des Antrags bereits durch die bestehende Beschlusslage des Stadtrats umfassend abgedeckt wird. Mit den geltenden Programmen zur Förderung kommunaler Anwohnergaragen sowie der Bezuschussung privater Anwohnergaragen aus Stellplatzablösemitteln (sogenanntes „2000-Stellplätzeprogramm“) (Anwohnergaragen in München – Umsetzungsstand und Fortschreibung, Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/V 04477) bestehen bereits Instrumente, um zusätzliche Stellplatzkapazitäten im Quartier zu schaffen und gezielt zu fördern. Ein neues Programm ist daher grundsätzlich nicht erforderlich.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch deutlich, dass die Umsetzung entsprechender Vorhaben nicht primär an fehlenden Förderinstrumenten scheitert, sondern an strukturellen Rahmenbedingungen:
1. Mangel an geeigneten Standorten
Die Realisierung von Anwohnertiefgaragen setzt geeignete Grundstücke oder Bauvorhaben voraus. Gerade in dicht bebauten innerstädtischen Lagen stehen solche Flächen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Dies stellt das zentrale Hemmnis für den Ausbau dar.
2. Wirtschaftlichkeit und Kosten
Der Bau von Tiefgaragen ist mit erheblichen Investitionskosten verbunden. Auch unter Nutzung von Stellplatzablösemitteln bleibt die wirtschaftliche Tragfähigkeit häufig eine Herausforderung, insbesondere bei rein quartiersbezogenen Anlagen.
3. Zielkonflikte in der Mobilitätsentwicklung
Zusätzliche Stellplatzangebote müssen im Einklang mit den übergeordneten Zielen der Verkehrs- und Mobilitätsstrategie stehen. Eine einseitige Ausweitung des Stellplatzangebots kann Fehlanreize setzen und steht potenziell im Spannungsverhältnis zur angestrebten Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs.
4. Priorisierung und integrierte Planung
Die bereits bestehenden Programme ermöglichen eine bedarfsgerechte Priorisierung und Förderung. Entscheidend ist daher weniger die Auflage eines neuen Programms, sondern die konsequente Nutzung und
Weiterentwicklung der vorhandenen Instrumente im Rahmen einer
integrierten Stadt- und Mobilitätsplanung.
5. Einbindung der Bezirksausschüsse
Die Beteiligung der Bezirksausschüsse bei der Identifikation geeigneter Standorte ist sinnvoll und bereits heute gängige Praxis im Rahmen konkreter Projektentwicklungen.
Die Zielrichtung des Antrags wird grundsätzlich geteilt. Ein zusätzliches Programm ist jedoch nicht erforderlich, da die bestehende Beschlusslage bereits geeignete Förder- und Umsetzungsinstrumente bereitstellt. Die wesentlichen Herausforderungen liegen vielmehr in der Verfügbarkeit geeigneter Flächen und konkreter Bauvorhaben sowie in wirtschaftlichen und stadtplanerischen Rahmenbedingungen.
Vor diesem Hintergrund ist das Mobilitätsreferat fortlaufend bemüht, die Potentiale von bestehenden privaten und öffentlichen (Tief)Garagenplätzen für das Anwohnerparken durch Mehrfach- bzw. Wechselnutzung besser zu erschließen und damit die Stellplatzsituation für die Anwohnerschaft zu verbessern.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion zur Errichtung weiterer Anwohnertiefgaragen greift ein wichtiges Anliegen vieler Bürger*innen auf: die angespannte Parksituation in zahlreichen Stadtquartieren.
- Die Intention des Antrags bereits durch die bestehende Beschlusslage des Stadtrats umfassend abgedeckt wird.
- Mit den geltenden Programmen zur Förderung kommunaler Anwohnergaragen sowie der Bezuschussung privater Anwohnergaragen aus Stellplatzablösemitteln (sogenanntes “2000-Stellplätzeprogramm’) bestehen bereits Instrumente, um zusätzliche Stellplatzkapazitäten im Quartier zu schaffen und gezielt zu fördern.
- Ein neues Programm ist daher grundsätzlich nicht erforderlich.
- Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch deutlich, dass die Umsetzung entsprechender Vorhaben nicht primär an fehlenden Förderinstrumenten scheitert, sondern an strukturellen Rahmenbedingungen: 1. Mangel an geeigneten Standorten
- Gerade in dicht bebauten innerstädtischen Lagen stehen solche Flächen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung.
- Dies stellt das zentrale Hemmnis für den Ausbau dar.
- 2. Wirtschaftlichkeit und Kosten Der Bau von Tiefgaragen ist mit erheblichen Investitionskosten verbunden.
- Auch unter Nutzung von Stellplatzablösemitteln bleibt die wirtschaftliche Tragfähigkeit häufig eine Herausforderung, insbesondere bei rein quartiersbezogenen Anlagen.
- 3. Zielkonflikte in der Mobilitätsentwicklung Zusätzliche Stellplatzangebote müssen im Einklang mit den übergeordneten Zielen der Verkehrs- und Mobilitätsstrategie stehen.
- Eine einseitige Ausweitung des Stellplatzangebots kann Fehlanreize setzen und steht potenziell im Spannungsverhältnis zur angestrebten Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs.
- 4. Priorisierung und integrierte Planung Die bereits bestehenden Programme ermöglichen eine bedarfsgerechte Priorisierung und Förderung.
- Entscheidend ist daher weniger die Auflage eines neuen Programms, sondern die konsequente Nutzung und Weiterentwicklung der vorhandenen Instrumente im Rahmen einer integrierten Stadt- und Mobilitätsplanung.
- 5. Einbindung der Bezirksausschüsse Die Beteiligung der Bezirksausschüsse bei der Identifikation geeigneter Standorte ist sinnvoll und bereits heute gängige Praxis im Rahmen konkreter Projektentwicklungen.
- Die Zielrichtung des Antrags wird grundsätzlich geteilt.
- Ein zusätzliches Programm ist jedoch nicht erforderlich, da die bestehende Beschlusslage bereits geeignete Förder- und Umsetzungsinstrumente bereitstellt.
- Die wesentlichen Herausforderungen liegen vielmehr in der Verfügbarkeit geeigneter Flächen und konkreter Bauvorhaben sowie in wirtschaftlichen und stadtplanerischen Rahmenbedingungen.
- Vor diesem Hintergrund ist das Mobilitätsreferat fortlaufend bemüht, die Potentiale von bestehenden privaten und öffentlichen (Tief)Garagenplätzen für das Anwohnerparken durch Mehrfach- bzw. Wechselnutzung besser zu erschließen und damit die Stellplatzsituation für die Anwohnerschaft zu verbessern.
- Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
- Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
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